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Gebäudeanteil
Der Gebäudeanteil ist jener Teil des Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft, der wirtschaftlich dem Gebäude und nicht dem Grund und Boden zuzurechnen ist. Die Aufteilung ist erforderlich, wenn Gebäude und Boden steuerlich unterschiedlich zu behandeln sind oder eine Steuerbefreiung nur einen Teil der Liegenschaft erfasst. Maßgeblich ist grundsätzlich eine Aufteilung nach objektiven Wertverhältnissen. Dafür werden die Verkehrswerte beziehungsweise Sachwerte von Grund und Boden sowie des Gebäudes ermittelt und der Gesamtkaufpreis entsprechend aufgeteilt. Eine bloße vertragliche Kaufpreisaufteilung ist nicht entscheidend, sofern sie den tatsächlichen Wertverhältnissen nicht entspricht.