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Hauptwohnsitzbefreiung
Die Hauptwohnsitzbefreiung nimmt unter bestimmten Voraussetzungen Einkünfte aus der Veräußerung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung von der Immobilienertragsteuer aus. Voraussetzung ist insbesondere, dass das Objekt dem Veräußerer in der gesetzlich vorgesehenen Dauer als Hauptwohnsitz gedient hat und dieser Hauptwohnsitz im Zuge der Veräußerung aufgegeben wird. Die Befreiung steht entweder bei einer mindestens zweijährigen ununterbrochenen Nutzung ab Anschaffung oder Herstellung bis zur Veräußerung oder bei einer mindestens fünfjährigen ununterbrochenen Nutzung innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung zu. Sie umfasst auch den dem Gebäude zugehörigen Grund und Boden. Bei größeren Liegenschaften ist die Befreiung für den Grund und Boden allerdings auf die Fläche beschränkt, die üblicherweise als Bauplatz erforderlich ist; typisierend werden dafür 1.000 m² als ausreichend angesehen.