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4.6 Abgrenzungen, Ausschlüsse und typische Streitfragen
Abgrenzung zum Unternehmens‑ und Berufsrechtsschutz
Der Privatrechtsschutz erfasst primär Risiken aus dem privaten Bereich sowie – beschränkt – aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit. Typische Ausschlüsse betreffen selbstständige berufliche oder unternehmerische Tätigkeiten, für die gesonderte Betriebsrechtsschutzpolicen vorgesehen sind.