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Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4 Das Sachverständigenverfahren nach § 64 VersVG

Allgemeine Funktion und rechtliche Einordnung

Das Sachverständigenverfahren nach § 64 VersVG stellt ein Instrument zur außergerichtlichen Klärung von Streitfragen im Versicherungsrecht dar. Es ermöglicht die Feststellung einzelner anspruchsrelevanter Tatsachen durch Sachverständige und dient damit der effizienten Konfliktlösung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer.

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