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Dokument-ID: 1269930
3.3 Doppelversicherung im Versicherungsrecht
Begriff und Voraussetzungen der Doppelversicherung
Im Versicherungsrecht kann es vorkommen, dass ein und dasselbe wirtschaftliche Interesse gleichzeitig durch mehrere Versicherungsverträge geschützt wird. Eine solche Situation wird als Mehrfach- bzw Doppelversicherung bezeichnet. Nach den Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes liegt eine Doppelversicherung insbesondere dann vor, wenn ein Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern abgesichert ist und dadurch die möglichen Versicherungsleistungen insgesamt den tatsächlich entstandenen Schaden übersteigen könnten.