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6.1 Feststellung bzw Durchsetzung der Deckungspflicht
Die Feststellung und Durchsetzung der Deckungspflicht bildet das Rechtsschutzziel des Versicherungsnehmers (VN) im Deckungsprozess zwischen Versicherungsnehmer und Rechtsschutzversicherer. Gegenstand ist die Klärung, ob der Versicherer verpflichtet ist, für einen konkreten Rechtsschutzfall Versicherungsschutz zu gewähren und die daraus resultierenden Kosten zu tragen. Das Obsiegen des VN führt dabei nicht nur zu einer bloßen Feststellung, sondern regelmäßig auch zur verbindlichen Durchsetzung eines Leistungsanspruchs. Bei einer Leistungsklage wird der Versicherer nicht bloß verpflichtet „anzuerkennen“, dass Deckung besteht, sondern zur konkreten Leistung verurteilt (zB Zahlung oder Kostenfreistellung). Daraus entsteht ein Exekutionstitel, den der VN unmittelbar durchsetzen kann.