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Dokument-ID: 1270069
1.12 Interessenkollision
Vorliegen Interessenkollision
Eine Interessenkollision liegt nicht schon dann vor, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund desselben Ereignisses Ansprüche aus verschiedenen Versicherungsverträgen bei demselben Versicherer geltend macht, sondern muss dazu kumulativ auch noch das Rechtschutzinteresse des Versicherungsnehmers im Gegensatz zum wirtschaftlichen Interesse des Versicherers in einem anderen Versicherungszweig stehen. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0116717.]