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Dokument-ID: 1269933
5.1 Die Rolle des Anwalts im Rechtsschutzfall
Aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen Versicherungsnehmer und Rechtsschutzversicherung obliegt es der Versicherung, die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers zu wahren. Die tatsächliche Wahrnehmung dieser Interessen im konkreten Rechtsschutzfall erfolgt jedoch durch den Rechtsanwalt.