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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4 Lenker-Rechtsschutz: Deckung für das Fahren fremder Fahrzeuge

Zweck und Abgrenzung

Der Lenker-Rechtsschutz soll Lücken schließen, wenn der Versicherte nicht als Eigentümer/Halter, sondern „nur“ als Lenker unterwegs ist, insbesondere mit fremden oder geliehenen Fahrzeugen.

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