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Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.5 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Art 8 ARB normiert Pflichten, die der Versicherungsnehmer – angefangen bei der Deckungsanfrage und dann weiter bei den von ihm veranlassten Rechtswahrnehmungsmaßnahmen – dem Versicherer gegenüber zu erfüllen hat.

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