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2.6 Praktische Hinweise für die anwaltliche Beratung
Deckungsprüfung und Mandatsannahme
Bei Mandatsanbahnung mit Beratungsrechtsschutz sind insbesondere zu klären:
- Besteht eine aktive Rechtsschutzpolizze und in welchem Tarifmodell?
- Ist ein Beratungs‑Rechtsschutzbaustein enthalten (zB Komfort‑Paket, Plus‑Paket)?
- Liegt der Sachverhalt nach Ablauf der Wartefrist (regelmäßig 3 Monate)?
- Ist die Beratung über Partneranwälte abzuwickeln oder besteht freie Anwaltswahl (ggf mit Selbstbehalt)?