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Dokument-ID: 1269346
5.4 Prinzip der Risikoerhöhung und Risikoreduzierung
Prinzip der Risikoerhöhung
Wenn es zum Abschluss eines Versicherungsvertrages kommt, sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Rechtsschutzversicherer auf die gegenseitigen Mitteilungen angewiesen. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer in der Regel Kenntnis über die genauen versicherbaren Gefahrenumstände hat, und gleichzeitig der Rechtsschutzversicherer über die genauen Kenntnisse zum Versicherungsprodukt und zu den Versicherungsbedingungen Bescheid weiß.