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Dokument-ID: 1269925
1.12 Sachverhaltsprüfung durch den Rechtsanwalt
Die Prüfung und Zusammenstellung des Sachverhalts gegenüber der Rechtsschutzversicherung ist eine zentrale Aufgabe des Rechtsanwalts bereits vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Sie dient nicht nur der Klärung der Deckungspflicht des Versicherers, sondern auch der Minimierung des Kostenrisikos für den Mandanten. Der Anwalt muss den Sachverhalt so aufbereiten, dass der Versicherer in die Lage versetzt wird, seine Eintrittspflicht rasch und sachgerecht zu beurteilen.