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Dokument-ID: 1269620
7.6 Schadenersatzrechtsschutz in Sonderpolizzen und Spezialkonstellationen
„Diesel‑Skandal“ und deliktischer Fahrzeugschadenersatz
- In mehrfachen Entscheidungen (ua 7 Ob 91/22s, 7 Ob 29/22y) behandelt der OGH Deckungsklagen gegen RS‑Versicherer im Kontext von Diesel‑Verfahren:
- Deliktischer Anspruch gegen Hersteller wegen unzulässiger Abschalteinrichtung
- Kein Fahrzeug‑Schadenersatz‑RS (Art 17), weil kein Schaden aus bestimmungsgemäßem Gebrauch
- Deckung grundsätzlich aus allgemeinem Schadenersatz‑RS (Art 19.2.1), sofern dieser Baustein vereinbart ist und keine rechtsgrundbezogene Einschränkung besteht
- Praktische Relevanz:
- Manche Versicherer haben auf diese Judikatur mit Sonderausschlüssen (zB für Ansprüche im Zusammenhang mit Abgas‑Manipulationen) oder mit Tarifbausteinen speziell für „Sammelklagen“/Musterverfahren reagiert.