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Dokument-ID: 1269922
1.9 Selbstregulierung durch den Versicherer
Unter Selbstregulierung versteht man den Versuch des Versicherers, einen rechtlichen Konflikt des Versicherungsnehmers ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts zu lösen. In der Praxis führen meist Mitarbeiter der Rechtsschutz-Schadenabteilung außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite. Ziel dieses Vorgehens ist in erster Linie, eine anwaltliche Vertretung und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden, die sonst vom Versicherer zu tragen wären.