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Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 Überblick Deckungsklage

Die gerichtliche Geltendmachung des Deckungsanspruchs stellt regelmäßig den letzten Schritt dar, wenn eine Einigung mit dem Rechtsschutzversicherer nicht erzielt werden kann. Vorrangig ist in der Praxis stets zu versuchen, die Deckungsfrage außergerichtlich zu klären. Erfahrungsgemäß kann eine zunächst ablehnende Haltung des Versicherers durch vertiefte rechtliche Argumentation, die Vorlage ergänzender Unterlagen oder auch durch die konkrete Ankündigung einer Klage noch revidiert werden.

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