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1.1 Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist die zentrale Person im Versicherungsvertragsverhältnis. Der Versicherungsnehmer ist jene Person, die mit dem Versicherer einen Vertrag abschließt und damit bestimmte Rechte und Pflichten übernimmt. Diese Person ist in den meisten Fällen auch für die Zahlung der Versicherungsprämie verantwortlich. Der Versicherungsnehmer kann eine natürliche oder juristische Person sein. Nach dem VersVG ist der Versicherungsnehmer diejenige Partei, die das Versicherungsunternehmen mit dem Schutz gegen bestimmte Risiken beauftragt. Der Versicherungsvertrag regelt die genauen Bedingungen, unter denen die Versicherung gilt, einschließlich Deckungssumme, Risiken und Laufzeit.