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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Vorvertragliche Schuldverhältnisse

Vorvertragliches Schuldverhältnis

Mögliche Geschäftspartner treten schon mit der Kontaktaufnahme in ein beiderseitiges vorvertragliches Schuldverhältnis, das die Beteiligten insbesondere verpflichtet, einander über die Beschaffenheit der in Aussicht genommenen Leistungsgegenstände aufzuklären und Umstände mitzuteilen, die einem gültigen Vertragsabschluss entgegenstehen. Eine Verletzung dieser Pflicht macht nach Vorliegen der Voraussetzungen des § 1295 ABGB schadenersatzpflichtig. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0014885.

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