© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1269924

Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.11 Warteobliegenheit

Neben der Möglichkeit der Teileinklagung sehen die Rechtsschutzbedingungen auch eine so genannte Warteobliegenheit vor. Diese verpflichtet den Versicherungsnehmer dazu, vor der gerichtlichen Geltendmachung seiner Ansprüche zunächst den Ausgang eines anderen Verfahrens abzuwarten, etwa eines Straf- oder Verwaltungsverfahrens, sofern dieses für die Entscheidung im Zivilverfahren von Bedeutung sein kann. Alternativ kann auch verlangt werden, vorerst nur einen Teil der bestehenden Ansprüche geltend zu machen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtsschutzmandate in Österreich in unserem Shop! Zum Shop