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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.10 Wesen der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist eine passive Schadensversicherung und keine Sachversicherung. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0127808.

Die Rechtsschutzversicherung soll dem Versicherungsnehmer ermöglichen, sein rechtliches Interesse wahrzunehmen, indem sie für die Kosten des Rechtsschutzes eintritt und deren Risiko durch Beistellung des Rechtsanwaltes auf Rechnung des Versicherers abnimmt. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0081895.

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