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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.4 Abgrenzungen und Ausschlüsse

Typische Ausschlüsse

In Spezial-Strafrechtsschutzbedingungen finden sich regelmäßig Ausschlüsse für:

  • Rechtskräftige Verurteilungen wegen Vorsatztat (rückwirkender Wegfall, ausgenommen oft Verwaltungsstrafverfahren),
  • Steuer-, Zoll- und sonstige Abgabenrechtsangelegenheiten (soweit nicht ausdrücklich über Sonderbausteine gedeckt),
  • Kartellrecht und kartellbezogene Straf- oder Verwaltungsstrafverfahren,
  • Verkehrsdelikte (StVO, KFG, FSG, Gefahrgutbeförderungsgesetz etc), die typischerweise vom Verkehrsrechtsschutz erfasst werden.

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