© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1283524
3.1 Allgemeines zur Bemessungsgrundlage
Der für die Anwendung eines bestimmten Tarifsatzes maßgebende Betrag (Bemessungsgrundlage) ist gem § 3 RATG im Zivilprozess nach dem Wert des Streitgegenstandes, im Exekutionsverfahren nach dem Wert des Anspruchs, in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren für einen Gläubiger nach der Höhe der angemeldeten Forderung samt Nebengebühren, im außerstreitigen Verfahren nach dem Wert des Verfahrensgegenstandes zu berechnen.