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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.7 Zusammenfassung

Der Strafrechtsschutz stellt im österreichischen Rechtsschutzsystem einen eigenständigen Deckungstatbestand dar, der in vielfältigen Kombinationen – von der Standarddeckung bis zur spezialisierten Sonderpolice – angeboten wird. Sein Kern ist die Kostenübernahme der Strafverteidigung inklusive flankierender Maßnahmen (Zeugenbeistand, Durchsuchungsbegleitung, Wiederaufnahme, Verbandsverantwortlichkeit).

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