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Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1 Zweck der Rechtsschutzversicherung im Lichte der ARB

Der Zweck der Rechtsschutzversicherung liegt darin, dem Versicherungsnehmer die Durchsetzung seiner rechtlichen Interessen zu ermöglichen, ohne dass ihn das Kostenrisiko eines Verfahrens davon abhält. Gleichzeitig dient sie dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor wirtschaftlich nicht vertretbaren Belastungen. Dieses Spannungsverhältnis wird insbesondere in den Regelungen der Art 8 und 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) deutlich und in der Rechtsprechung des Oberster Gerichtshof näher darauf eingegangen.

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