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Dokument-ID: 1197350
2.2 § 6 MedienG – üble Nachrede, Beschimpfung
§ 6 Abs 1 MedienG normiert einen Anspruch des Betroffenen gegen den Medieninhaber auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung, wenn in einem Medium der objektive Tatbestand der üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung oder der Verleumdung hergestellt wird. Gem Abs 2 besteht dieser Anspruch nicht, wenn