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Neu Dokument-ID: 1044156

Judikatur | Entscheidung

4.3.1 1 Ob 182/18y; OGH; 23. Jänner 2019

GZ: 1 Ob 182/18y | Gericht: OGH vom 23.01.2019

§ 1299 ABGB

Der beklagte Notar erstellte unter Hinweis auf seine Eigenschaft als Notar im Auftrag einer Veranlagungsgesellschaft „Prüfberichte“, in welchen festgestellt wurde, dass „der Ist-Bestand an Edelmetallen, die im Besitz der Gesellschaft sind, mit dem Soll-Bestand an Edelmetallen, übereinstimmt“. Dies unter Verweis auf die Durchsicht von bestimmten Listen und Daten, ohne dass eine physische Kontrolle durchgeführt worden war. Dadurch wurde bei Kunden der – objektiv unrichtige – Eindruck solcher Kontrollen erweckt und Neukunden angeworben.

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