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10.11 1 Ob 555/95; OGH; 30. Jänner 1996 – bearbeitete Version
§ 377 HGB; §§ 1 Abs 2, 12 PHG: Regress nach PHG; Rügeobliegenheit; Händlerhaftung • [Fußnote: SZ 69/17; ecolex 1996, 356.]
Nach ständiger Rechtsprechung tritt die gesetzliche Fiktion der Genehmigung infolge unterlassener Mängelrüge nach § 377 HGB ohne Rücksicht auf den Parteiwillen in Kraft und bedeutet nicht nur den Verlust von Gewährleistungsansprüchen, sondern aller aus dem Mangel abgeleiteten Rechte. Das gilt auch für Schadenersatzansprüche, die sich auf die Verletzung des Vertrags und die Beschaffenheit der Ware gründen. Diese zutreffende Rechtsauffassung (ZfRV 1992, 74 mwN [unter ausdrücklicher Ablehnung der Auffassung von E. Bydlinski in RdW 1989, 152 ff] und Anm von Böhler = wbl 1991, 206 = ecolex 1991, 316; SZ 63/197 = JBl 1991, 317; 6 Ob 1672/92 uva; Kramer in Straube², §§ 377, 378 HGB Rz 50) wurde schon in der Berufung nicht mehr in Zweifel gezogen. Verborgene Mängel müssen sofort nach ihrer Entdeckung gerügt werden (SZ 63/197 ua).