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David Spahija | Judikatur | Entscheidung

1.9.12 1 Ob 8/03p; OGH; 28. Jänner 2003 – bearbeitete Version

GZ: 1 Ob 8/03p | Gericht: OGH vom 28.01.2003

§ 1, 9 Abs 5 AHG: Rechtsträger, Organ, hoheitliches Handeln, Durchsetzung des Anspruches • [Fußnote: EvBl 2003, 504; JBl 2003, 866.] 

Die Überprüfung und Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a KFG ist hoheitliche Tätigkeit in Vollziehung der Gesetze, die – im Rahmen ihres Schutzzwecks – bei rechtswidriger und schuldhafter Schädigung Dritter zur Anwendbarkeit des AHG führt (RIS-Justiz RS 0049956).

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