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Dokument-ID: 562506
10.13 4 Ob 87/97s; OGH; 8. April 1997 – bearbeitete Version
§§ 5, 8 PHG; § 1304 ABGB: Ausreißer, Entwicklungsrisiko; Mitverschulden • [Fußnote: SZ 70/61; ecolex 1997, 749; ZVR 1998/19.]
Nach § 5 Abs 1 PHG ist ein Produkt fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist, besonders angesichts 1. der Darbietung eines Produkts, 2. des Gebrauchs des Produkts, mit dem billigerweise gerechnet werden kann, 3. des Zeitpunkts, zu dem das Produkt in den Verkehr gebracht worden ist.