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10.25 8 Ob 183/00w; OGH; 21. Dezember 2000 – bearbeitete Version
§ 5 PHG: Instruktionsfehler • [Fußnote: Ecolex 2001/167 (Thaler); ZVR 2002/24.]
Bei einem Instruktionsfehler macht die unzureichende Darbietung das Produkt fehlerhaft. Zu den Instruktionspflichten des Herstellers gehört es auch, den Benützer auf gefährliche Eigenschaften des Produktes hinzuweisen, ja ihn unter Umständen selbst vor widmungswidrigem Gebrauch zu warnen. Die Pflicht zur Warnung vor gefährlichen Eigenschaften des Produkts besteht aber nur bei einem Schutzbedürfnis des Verbrauchers. Ein solches ist nach stRsp nur dann gegeben, wenn der Hersteller damit rechnen muss, dass sein Produkt in die Hände von Personen gerät, die mit den Produktgefahren nicht vertraut sind (1 Ob 323/98a mzwN; zuletzt: 1 Ob 62/00z).