© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
10.6 8 Ob 536/93; OGH; 3. Februar 1994 – bearbeitete Version
§ 1 PHG: Keine Haftung des Importeurs eines Teils für Schäden am Endprodukt • [Fußnote: JBl 1994, 477; SZ 67/22; EvBl 1994/159; ecolex 1994, 384.]
Der Kläger gesteht zu, dass der Hersteller des Endprodukts (des Pkws) nach dem PHG nicht haftet, stützt sich bei der Haftung des Herstellers des (angeblich) fehlerhaften Teilproduktes (Wasserschlauch) für die am Motor des Pkw eingetretenen Schäden auf die insbesondere von Sack (wbl 1989, 8 und JBl 1989, 695, 697 ff) vertretene Auffassung, dass der Hersteller eines Teilproduktes nach § 1 Abs 1 PHG für Schäden, die ein fehlerhaftes Teilprodukt an einer „davon verschiedenen Sache“ verursacht habe, hafte, und aus diesem Gesichtspunkt auch das Endprodukt als „davon verschiedene Sache“ anzusehen sei (Näheres zur Argumentation siehe bei der genannten Belegstelle) und folgert daraus eigenständig (die für seine Auffassung sprechenden Belegstellen sagen über die Haftung des Importeurs in solchen Fällen nichts aus), dass der Importeur des Endprodukts mit dem Hersteller des Teilproduktes solidarisch hafte. Zur Begründung der Haftung des Importeurs führt der Kläger lediglich aus, dass das PHG dem Geschädigten grundsätzlich einen Ersatzpflichtigen im Inland verschaffen wolle; unter Hinweis auf die jahrzehntelange Rechtsprechung zum Mangelfolgeschaden sei jeder produkthaftungsrechtlich relevante Sachverhalt ausdehnend auszulegen; daher seien jene Bestandteile des Endproduktes, die nicht auch gleichzeitig Bestandteile des fehlerhaften Teilproduktes seien, von der den Importeur des Endproduktes treffenden produkthaftungsrechtlichen Ersatzpflicht umfasst. Die Ersatzpflicht des Importeurs reiche somit weiter als jene des Endproduktherstellers; die beklagte Partei sei als Importeur (auch) des Teilproduktes Wasserschlauch anzusehen und hafte daher für den Schaden, der infolge des Fehlers dieses Teilproduktes Wasserschlauch am Endprodukt Kraftfahrzeug bzw an einem anderen Teilprodukt dieses Kraftfahrzeugs, nämlich am Motor, entstanden sei.