© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
3.4.1 Allgemeines
Die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Vertragsverfasser stellt zivilrechtlich die klassische Doppelvertretung dar, die dann zulässig ist, wenn der Rechtsanwalt die Interessen beider Parteien in gleicher Weise wahrt. Als Vertragserrichter haftet der Rechtsanwalt beiden Parteien für die erforderliche Sorgfalt. • [Fußnote: JBl 2002, 378, 380.] Er hat die Interessen der Parteien durch entsprechende Vertragsgestaltung zu berücksichtigen. • [Fußnote: Harrer in Schwimann ABGB 3. Aufl § 1300 ABGB Rz 22 mwN.] Die Auftragserteilung durch beide Vertragsparteien muss nicht ausdrücklich geschehen, es genügt die konkludente Beauftragung.