© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 868061
13 Ansprüche bei Verletzung eines Tieres
Gesetzliche Grundlage
§ 1332a ABGB bestimmt, dass bei einer Verletzung eines Tieres die tatsächlich aufgewendeten Kosten der Heilung oder der versuchten Heilung auch dann gebühren, wenn sie den Wert des Tieres übersteigen, soweit auch ein verständiger Tierhalter in der Lage des Geschädigten diese Kosten aufgewendet hätte. • [Fußnote: OGH 27.6.2017, 10 Ob 29/16m.]