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2.8.2 Aufbewahrungsort
Bestimmung als Aufbewahrungsort
Die Bestimmung als Aufbewahrungsort ist in der Regel durch Anbringung einer entsprechenden Aufschrift oder sonst durch die Verkehrsauffassung gegeben. Sie kann einem Gast gegenüber auch zurückgenommen werden. Im konkreten Fall hat der Gast seine teure Fotoausrüstung im Auto belassen, obwohl Hinweisschilder im Zimmer und an der Rezeption aufforderten, Wertgegenstände im Safe zu deponieren, weil ihm die Rezeptionistin auf seine Äußerung hin, dass er die teure Ausrüstung im Auto habe, mitgeteilt hat, dass er sie dort belassen könne, weil die Hotelgarage videoüberwacht sei und nur Hotelgäste Zutritt hätten. • [Fußnote: OGH 29.11.2011, 2 Ob 220/10g.]