© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 817404

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.8.16 Behördliche und gerichtliche Verfahren, Behauptungen und Gutachten

Gem § 9 Abs 1 RAO ist ein Rechtsanwalt verpflichtet, die übernommene Vertretung dem Gesetz gemäß zu führen und die Rechte seiner Partei gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten. Der Rechtsanwalt ist befugt, alles, was er nach dem Gesetz zur Vertretung seiner Partei für dienlich erachtet, unumwunden vorzubringen, ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel in jeder Weise zu gebrauchen, welche seinem Auftrag, seinem Gewissen und den Gesetzen nicht widerstreiten. Hält sich ein Rechtsanwalt innerhalb der Grenzen dieser Bestimmung, so besteht für seine Vorgangsweise ein Rechtfertigungsgrund. • [Fußnote: OGH 13.07.2000, 6 Ob 114/00h.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schadenersatz in unserem Shop! Zum Shop