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Dokument-ID: 680777
2.3 Belästigung
Nach den Gleichbehandlungsgesetzen liegt eine verbotene Diskriminierung auch bei „Belästigungen“ vor. Solche Belästigungen können erfolgen in Form der sexuellen Belästigung (§ 8 B-GlBG; § 6 GlBG), der geschlechtsbezogenen Belästigung (§ 8a B-GlBG; § 7 GlBG), der Belästigung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt (§ 16 B-GlBG; § 21 GlBG) sowie der Belästigung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen (§ 35 GlBG).