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Neu Dokument-ID: 817955

Barbara Pogacar - Lena Eberhard | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.8 Bescheinigung des Schadenverlaufs

Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer auf dessen Antrag gem § 16 KHVG jederzeit innerhalb von zwei Wochen eine Bescheinigung über die innerhalb der letzten fünf Jahre der Vertragslaufzeit gedeckten Ansprüche von Geschädigten oder die Schadenfreiheit in diesem Zeitraum auszustellen.

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