© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 478002
4.1 Allgemeines
Die Bestimmungen über die Beweislast geben eine Antwort auf die Frage, ob den Nachteil aus dem fehlenden Nachweis einer Tatsache den Geschädigten oder den Schädiger trifft. Die Beweislast regelt „die Verpflichtung der Parteien zum Nachweis ihrer Behauptungen und die Folgen, die sich aus der Unterlassung oder der Unmöglichkeit, die behaupteten Tatsachen zu beweisen, ergeben“ • [Fußnote: Fasching, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen III, 232.] .