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Dokument-ID: 603417
3.2.3 Die Belehrungs- und Beratungspflicht sowie Pflicht zur Rechtskenntnis
Den Rechtsanwalt trifft auch eine Belehrungs- und Beratungspflicht, sodass der Rechtsanwalt den aufgrund der vom Mandanten erteilten Informationen sich ergebenden Sachverhalt rechtlich zu würdigen und dem Mandanten den sich daraus ergebenden besten Weg zur Verfolgung seiner Rechte zu empfehlen hat.