© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 477227

Barbara Pogacar - Alexander Kdolsky - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3.7 Diverse Gefahrenquellen

Vertrag betreffend Felsräumarbeiten hat Schutzwirkungen zugunsten Wanderer

Nach ständiger Rechtsprechung werden die Schutz- und Sorgfaltspflichten aus einem Vertragsverhältnis grundsätzlich auch auf Dritte erstreckt, wenn diese erkennbar durch die Vertragserfüllung erhöht gefährdet werden und der Interessensphäre eines Vertragspartners angehören. Erfasst werden unter anderem Dritte, an denen der Vertragspartner ein sichtbares eigenes Interesse hat oder hinsichtlich derer ihm selbst offensichtlich eine Fürsorgepflicht zukommt (RS0020769 [T8]). Stehen dem Dritten gegen einen der beiden Vertragspartner allerdings selbst Ansprüche aus einem eigenen Vertrag zu, so sind nach der Rechtsprechung Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter nicht zu unterstellen. Dies gilt etwa für Verträge zwischen dem Geschäftsherrn und seinem Erfüllungsgehilfen (OGH 24.11.2010, 9 Ob 76/10g).

Bei einem zwischen einer Baufirma und einer Gemeinde geschlossenen Vertrag betreffend Felsräumungsarbeiten oberhalb eines im Internet und in Touristikprospekten als „leicht begehbar“ beworbenen, tatsächlich jedoch latent steinschlag- und felssturzgefährdeten Wanderwegs gehören die Wanderer zu jenem Kreis, an deren Schutz die Gemeinde ein eigenes Interesse hat, sodass diesen als aus dem Vertragsverhältnis geschützten Dritten die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund des Absturzes eines Steins „unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten“, weil der Stein „übersehen oder sogar gelockert wurde“, unmittelbar gegen den schuldhaft handelnden Werkleistenden zusteht. • [Fußnote: OGH 23.03.2010, 8 Ob 155/09s.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schadenersatz in unserem Shop! Zum Shop