© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 696970
2.1 Einleitung
Wie bereits ausgeführt, stellt § 25 GmbHG die zentrale Norm der Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft dar. § 25 GmbHG regelt nicht alle Aspekte der Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft, bildet aber einen allgemeinen Auffangtatbestand für Pflichtverletzungen des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft. • [Fußnote: OGH 01.09.1999, 9 ObA 101/99i.]