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Dokument-ID: 629520
1.4.1 Eisenbahn
Die Gefährlichkeit der Eisenbahn liegt vor allem in der Fortbewegung großer Massen mit hoher Geschwindigkeit • [Fußnote: ZVR 1992/100.] . Erfasst sind die besonderen Gefahren, die sich aus der Fortbewegung der Eisenbahn und aus der technischen Organisation des Eisenbahnbetriebes ergeben. Es muss sich eine dem Eisenbahnbetrieb eigentümliche Gefahr verwirklichen. • [Fußnote: Schauer in Schwimann, ABGB³ § 1 EKHG Rz 18.]