© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 478189

Barbara Pogacar - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4.4 Fälle gesetzlich geregelter Beweislastumkehr

In § 1319 und 1320 ABGB ist auch eine Beweislastumkehr vorgesehen, und zwar hinsichtlich des Verschuldens. Die anderen Voraussetzungen für das Bestehen und die Zurechnung des Schadenersatzanspruchs sind vom Geschädigten zu beweisen. Gem § 970 ABGB hat der beklagte Gastwirt zu beweisen, dass weder ihn noch seine Leute ein Verschulden trifft und der Schaden auch nicht durch fremde, aus- und eingehende Leute verursacht wurde.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schadenersatz in unserem Shop! Zum Shop