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Dokument-ID: 477406
3.1 Fälligkeit
Strittig ist, wann eine Schadenersatzforderung fällig wird und ab wann der Schuldner bei Nichtleistung Verzugszinsen zahlen muss. Die Rsp neigte in der Vergangenheit dazu, die Fälligkeit im Zeitpunkt der Schädigung eintreten zu lassen. Neuere Entscheidungen stellen auf die Mahnung oder das Feststehen des Schadensbetrages ab. • [Fußnote: Koziol, Österreichisches Haftpflichtrecht³ I, Rz 15/3 mwN.]