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Barbara Pogacar - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.4.1 Geltendmachung der Konventionalstrafe

Konventionalstrafe als Vorauspauschalierung künftig möglichen Schadens

Die Vertragsstrafe ist eine Vorauspauschalierung künftig möglichen Schadens und dient dazu, die meist schwierigen Schadensfeststellungen zu vermeiden und vertragsbestärkend zu wirken. Sie ist von der Höhe des wirklich eingetretenen Schadens unabhängig, gebührt also an sich auch dann, wenn kein Schaden eingetreten ist. • [Fußnote: RS0111949.] 

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