© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 478174

Barbara Pogacar - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4.3 Haftung für culpa in contrahendo

Allgemeines

Zwischen den Parteien entsteht bereits mit Aufnahme des geschäftlichen Kontakts ein vorvertragliches Schuldverhältnis. In dieser Phase bestehen zwar noch keine Leistungspflichten, stattdessen aber Schutzpflichten iS von Aufklärungs-, Sorgfalts- und Erhaltungspflichten. Culpa in contrahendo bezeichnet die schuldhafte Verletzung dieser Pflichten. Es wird hier von positiver Forderungsverletzung gesprochen. • [Fußnote: Koziol, Österreichisches Haftpflichtrecht³ I, Rz 16/30.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schadenersatz in unserem Shop! Zum Shop