© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 629703

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Judikatur – Abgeschlepptes Fahrzeug

Abgeschlepptes Fahrzeug als beförderte Sache

Im gegenständlichen Fall befand sich das Kraftfahrzeug des Geschädigten während des Transportes durch den Kranwagen des Abschleppdienstes außer Betrieb. Es wurde mit hochgehobener Achse ohne eigenen Lenker und ohne Einsatz eigener Motorkraft so befördert, dass von ihm keine selbstständige Betriebsgefahr ausging. Ein derartiges Abschleppen, bei welchem ein Ausgleich gegenseitiger Ansprüche zwischen den Haltern gemäß § 11 EKHG mangels eines Betriebes des abgeschleppten Fahrzeuges nicht infrage kommt, erfüllt die Voraussetzungen einer Beförderung von Sachen iS des § 4 EKHG; es ist nicht erforderlich, dass das Kraftfahrzeug auf der Ladefläche befördert wird. Da es sich beim abgeschleppten Pkw und dem darin verbliebenen Gepäck nicht um Sachen handelt, die ein Fahrgast als Handgepäck mit sich führt oder an sich trägt, ist die Halterhaftung nach dem EKHG ausgeschlossen. • [Fußnote: OGH 07.12.1978, 2 Ob 133/78.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schadenersatz in unserem Shop! Zum Shop