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6.2.2 Judikatur – Adäquanz
Adäquanz von Verfolgungsschäden
Polizei bei Verdacht auf Alkoholisierung
Konnte ein Polizeibeamter aufgrund des auffälligen Fahrverhaltens eines Lenkers bereits vor dem ersten Versuch einer Anhaltung hinreichende Gründe für die Annahme einer Alkoholisierung haben, so liegt die Verfolgung eines solchen Lenkers im öffentlichen Interesse. Da er durch sein Weglaufen nach dem Verlassen des Pkw seine Verfolgung geradezu herausgefordert hat, musste ihm auch bewusst sein, dass er damit uU eine erhöhte Verletzungsgefahr für den nachlaufenden Polizisten schuf, in dem er in einen dunklen Bereich flüchtete, ohne zu wissen, ob und welche Gefahren sich dort auftun könnten. Dass der Polizist dabei über eine ungesicherte Stützmauer fiel und sich verletzte, ist keine atypische nachteilige Auswirkung seines rechtswidrig schuldhaften Verhaltens. Den Eigentümer der Stützmauer trifft hingegen keine Verschuldenshaftung für den Verfolgungsschaden des Polizisten, weil er nicht damit rechnen konnte, Schutzmaßnahmen auch zugunsten unbefugt Eindringender treffen zu müssen (OGH 30.08.2011, 10 Ob 55/11b).