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4.2.2 Judikatur – Anscheinsbeweis
Anscheinsbeweis für Kausalität von Behandlungsfehlern ausreichend
Nach ständiger Rsp wird im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungsfehlern der dem Geschädigten obliegende Kausalitätsbeweis wegen der besonderen Beweisschwierigkeiten des Patienten erleichtert und reicht der Nachweis einer „prima-facie-Kausalität“ aus. Ob dieser Anscheinsbeweis auch tatsächlich erbracht wurde, ist eine reine Frage der Beweiswürdigung und nicht der rechtlichen Beurteilung. Bei der Prüfung der Frage, ob der Patient auf die Durchführung einer Operation, nämlich des Grauen Stars, verwiesen werden darf, die es erst ermöglicht, den vollen Beweis des Kausalablaufs zu erbringen, ist auf die Unzumutbarkeit einer solchen Operation abzustellen, wobei ein besonders strenger Maßstab anzulegen ist. • [Fußnote: OGH 26.07.2006, 3 Ob 106/06v.]