© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 562394

Barbara Pogacar - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.3 Judikatur – Ausschluss außervertraglicher Haftung

Haftungsausschluss der Bank für Bonitätsauskünfte ist im Umfang der nicht sittenwidrigen groben Fahrlässigkeit zulässig

Nach einhelliger Rechtsprechung ist der Haftungsausschluss für vorsätzliche Schadenszufügung sittenwidrig, der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit ist aber zulässig. Da das österreichische Recht grundsätzlich von der Vertragsfreiheit der Parteien ausgeht, muss die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses für grobe Fahrlässigkeit insoweit als zulässig betrachtet werden, als sie nicht sittenwidrig ist oder durch ein Gesetz als nicht verbindlich erklärt wird. Kreditauskünfte einer Bank beinhalten ein hohes Schadensrisiko. Es besteht die eminente Gefahr, dass einmal eine falsche Auskunft unterläuft, weil die zu beurteilenden Verhältnisse sehr komplex und Bewertungen sehr diffizil sind. Die Bank hat daher grundsätzlich ein legitimes Interesse an einem Haftungsausschluss (OGH 22.11.1984, 7 Ob 666/84; bekräftigt durch OGH 19.12.2013, 3 Ob 196/13i).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Schadenersatz in unserem Shop! Zum Shop